Betriebliche Altersvorsorge

Heute schon an morgen denken

Mit der staatlichen Förderung zahlen Sie für Ihre betriebliche Altersvorsorge "nur die Hälfte"


Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland hat seit 2002 einen Rechtsanspruch darauf, sich per Entgeltumwandlung eine Betriebsrente zu finanzieren.
 

Mit einer Altersversorgung über Ihre Firma sparen Sie auf diese Weise Steuern und in der Regel auch Sozialabgaben.


So könnten zum Beispiel 100 Euro monatlich aus Ihrem Bruttoeinkommen in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Weil Sie dabei aber Steuern und in der Regel Sozialabgaben sparen, haben Sie tatsächlich nur einen Eigenaufwand von rund 50 Euro. Zusätzlich erhalten Sie in der Regel vom Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss von 15%.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für Sie zusammengefasst:
 

  • Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV), oder auch Betriebsrente genannt, kommen Sie begünstigt zu mehr Rente.
     
  • Verringern Sie Ihre Rentenlücke mit Hilfe Ihres Arbeitgebers durch eine betriebliche Altersvorsorge. Dank staatlicher Förderung sparen Sie Steuern und Sozialabgaben.
     
  • Nehmen Sie Ihren Rechtsanspruch wahr – seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf        Entgeltumwandlung.
     
  • Sie können den Vertrag mitnehmen, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln – oder Ihre betriebliche Altersversorgung aus eigenen Mitteln fortführen.

 

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